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Dokument-ID: 628402
8.6 Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens § 9 UWG
Wettbewerbswidrig handelt, wer im geschäftlichen Verkehr bestimmte Kennzeichen eines Unternehmens (Name, Firma, besondere Unternehmensbezeichnung, registrierte Marken) in einer Weise benützt, die geeignet ist, Verwechslungen mit dem befugten Kennzeichenträger hervorzurufen.