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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3 Sitz

Als Sitz der Gesellschaft ist der Ort zu bestimmen, an dem die Gesellschaft

  • einen Betrieb hat,
  • an dem sich die Geschäftsleitung befindet oder
  • an dem die Verwaltung geführt wird.

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