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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Aufgaben der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung umfasst die:

  • Geschäftsleitende Tätigkeit
  • Festlegung der Grundsätze der Unternehmenspolitik
  • Allgemeine Verwaltung der Gesellschaft
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der GmbH
  • Buchführung und Aufstellung des Jahresabschlusses
  • Zusendung des Jahresabschlusses samt Lagebericht an die Gesellschafter
  • Auskunftserteilung an Gesellschafter
  • Einberufung einer ordentlichen Generalversammlung und deren Leitung
  • Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung, wenn es das Interesse der Gesellschaft erfordert, insbesondere bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals
  • Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung, wenn das begründete schriftliche Verlangen hiezu von mindestens 10 % des Stammkapitals vorgebracht wird
  • Aufnahme von Beschlüssen der Generalversammlung in einer Niederschrift, Maßnahmen zur Kapitalerhaltung und Kapitalsicherung
  • Einforderungen von Einzahlungen auf die Stammeinlagen der Gesellschafter
  • Anmeldung von Änderungen bezüglich der Gesellschaft im Firmenbuch
  • Anmeldung von Veränderungen im Stande der Gesellschafter im Firmenbuch
  • Führung einer Beschäftigtenliste und ständige Evidenzhaltung der Beschäftigtenzahl
  • Fristgerechte Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

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