10.2 Annahme des Anbots
Das Angebot kann nur binnen zwei Monaten nach dem Tag angenommen werden, an dem die Eintragung der Spaltung gem § 10 UGB als bekannt gemacht gilt. Die Zahlung ist gem § 9 Abs 1 SpaltG binnen zwei Monaten ab Zugang der Annahmeerklärung fällig. Der Erwerber hat die Kosten der Übertragung zu tragen. Die beteiligten Gesellschaften haften als Gesamtschuldner. Für die Erfüllung der angebotenen Barabfindung einschließlich der Übertragungskosten ist den Abfindungsberechtigten Sicherheit zu leisten.