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Dokument-ID: 701841
2.8.2 Äquivalenz
Die wissentliche Gewährung von nicht der Sacheinlage bzw dem Umtauschverhältnis entsprechenden neuen Anteilen hindert bei Einbringungen unter Gewährung neuer Anteile die Anwendung des Art III UmgrStG nicht. Sie stellt aber eine Äquivalenzverletzung iSd § 22 Abs 1 UmgrStG in Verbindung mit § 6 Abs 2 UmgrStG dar.