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Dokument-ID: 1173968
6.11 Überprüfung des Umtauschverhältnisses
Anspruch auf Ausgleich durch bare Zuzahlung
Ist das Umtauschverhältnis oder sind die allfälligen baren Zuzahlungen nicht angemessen festgelegt, so hat jeder Gesellschafter der sich verschmelzenden inländischen Gesellschaft, der gegebenenfalls von seinem Recht nach § 40 Abs 1 EU UmgrG keinen Gebrauch gemacht hat, einen Anspruch gegen die aus der grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehende Gesellschaft auf Ausgleich durch bare Zuzahlungen.