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Dokument-ID: 666723
6 Bilanz
Gemäß § 198 Unternehmensgesetzbuch sind in der Bilanz folgende Positionen auszuweisen:
- Anlagevermögen
- Umlaufvermögen
- Eigenkapital
- Unversteuerte Rücklagen
- Rückstellungen
- Verbindlichkeiten
- Rechnungsabgrenzungsposten