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Dokument-ID: 1064296
9.4 Rücktritt
Nach § 16a GmbHG besteht grundsätzlich für alle Geschäftsführer – auch für den Notgeschäftsführer – die Möglichkeit, den Rücktritt zu erklären und die Beendigung der Funktion auch ohne Gerichtsbeschluss herbeizuführen.