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Dokument-ID: 628156
2.2.2 Wirksamkeit der Rücktrittserklärung
Der Rücktritt kann mit sofortiger Wirkung erklärt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ansonsten wird der Rücktritt erst nach Ablauf von 14 Tagen wirksam (§ 16a Abs 1 2. Satz GmbHG).