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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.1 Gesellschafterrechte – Überblick

  • Teilnahme-, Auskunfts- und Stimmrecht in der Generalversammlung (§ 39 GmbHG)
  • Bucheinsichtsrecht (§ 22 Abs 2 Satz 2 GmbHG)
  • Recht auf Einsicht in Niederschriften über Generalversammlungen (§ 40 Abs 1 GmbHG)
  • Recht auf Zusendung des Jahresabschlusses (§ 22 Abs 2 GmbHG)
  • Recht auf Zusendung der Generalversammlungsbeschlüsse (§ 40 Abs 2 GmbHG)
  • Recht auf Anfechtung fehlerhafter Generalversammlungsbeschlüsse (§ 41 GmbHG)
  • Abstrakter Anspruch auf den sich nach dem Jahresabschluss als Überschuss der Aktiva über die Passiva ergebenden Bilanzgewinn, soweit dieser nicht durch den Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss von der Verteilung ausgeschlossen ist (als fortdauerndes Bezugsrecht = Anwartschaftsrecht)
  • Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös
  • Recht auf Rückzahlung der Stammeinlage im Fall einer Kapitalherabsetzung
  • Bezugsrecht bei der ordentlichen Kapitalerhöhung (§ 52 Abs 3 GmbHG)

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