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Dokument-ID: 813468
13.3 Nicht ausgeschlossene Anfechtungsgründe
Kein Anfechtungsausschluss besteht für die Anfechtung wegen
- Fehler der Stimmenzählung,
- Treuepflichtverletzung,
- Fehlen von wesentlichen Unterlagen, Bekanntmachungen und sich darauf beziehenden Verzichtserklärungen,
- Fehlen von maßgeblichen Teilen des Verschmelzungsvertrags,
- Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Geschäftsanteilszuteilung,
- oder völliges bzw zumindest teilweises unzulässiges Unterlassen der Anteilsgewährung (Kalss in Verschmelzung Spaltung Umwandlung², Rz 10 zu § 225b AktG).