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Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.5 Rechtsfolgen bei Verstößen betreffend die Erstellung und die Offenlegung

Der Lagebericht ist bis spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Kapitalgesellschaft einzureichen. Wird gegen diese Offenlegungspflicht verstoßen, werden folgenden Strafen verhängt:

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