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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6 Stammeinlagen (und deren Übernahme)

Allgemeines

Das Stammkapital besteht aus den Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter. Auch die Stammeinlage muss auf einen in Euro bestimmten Nennbetrag lauten. Jede Stammeinlage muss zumindest EUR 70,– betragen.

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