2.5.2 Absolutes Zessionsverbot
Gesellschaftsvertragliche Abtretungsverbote entfalten absolute Wirkung. Infolge der Einreihung der jeweils aktuellen Fassung der GmbH-Gesellschaftsverträge in die Urkundensammlung der Firmenbuchgerichte und wegen des Hinweises im Hauptbuch des Firmenbuches auf die in der Urkundensammlung eingereihten Urkunden, haben im Gesellschaftsvertrag enthaltene Verfügungsbeschränkungen dingliche Wirkung analog einer dinglichen Eigentumsbeschränkung von Liegenschaften im Grundbuch. Dies trifft jedenfalls auf Verfügungsbeschränkungen zu, die im Gesellschaftsvertrag verankert sind (OGH 20.1.2000, 6 Ob 313/99v).