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Dokument-ID: 1064295
9.3 Einschränkung des Tätigkeitsbereiches
Gem § 15a GmbHG ist es zulässig, den Aufgabenbereich eines Notgeschäftsführers auf nur dringend notwendige Rechtshandlungen zu begrenzen. Solch eine Einschränkung wirkt jedoch weder gegenüber Dritten, noch wird sie im Firmenbuch eingetragen (vgl RS0113946).