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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5.2 Abschluss des Dienstvertrages

Der Dienstvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande. Grundsätzlich besteht keine Formpflicht; der Abschluss kann auch mündlich erfolgen (wenngleich sich Schriftlichkeit aus Beweisgründen empfiehlt).

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