Neu
Dokument-ID: 628579
1.1 Auflösungsgründe
Übersicht über die Auflösungsgründe
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird aufgelöst
- durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit,
- durch Beschluss der Gesellschafter (Formpflicht: notarielle Beurkundung),
- durch Beschluss auf Fusion mit einer Aktiengesellschaft oder einer anderen Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
- durch die Eröffnung des Konkursverfahrens oder mit der Rechtskraft eines Beschlusses, durch den das Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet oder aufgehoben wird,
- durch Verfügung der Verwaltungsbehörde,
- durch Beschluss des Handelsgerichtes und
- wenn ein anderer, im Gesellschaftsvertrag festgelegter Auflösungsgrund eintritt (§ 84 GmbHG).