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Dokument-ID: 628538
1.1.4 Firmenbuchanmeldung
Die Firmenbuchmeldung zur Eintragung von Änderungen des Gesellschaftsvertrages muss von sämtlichen Geschäftsführern beglaubigt unterfertigt werden. Das Generalversammlungsprotokoll ist dabei vorzulegen, ebenso wie eine Beurkundung der aktuellen Fassung des Gesellschaftsvertrages nach § 51 GmbHG.