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Dokument-ID: 791909
2.2.3 Mindestinhalt
Der von den Geschäftsführern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften aufzustellende Verschmelzungsvertrag oder dessen Entwurf muss gem § 96 Abs 2 GmbHG iVm § 220 AktG mindestens folgenden Inhalt haben: