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Dokument-ID: 791879
2.2.1 Allgemeines, Abschluss durch Geschäftsführer
Der Verschmelzungsvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft und schafft den Titel für den Übergang des Eigentums am Gesellschaftsvermögen der übertragenden Gesellschaft an die übernehmende Gesellschaft.