Neu
Dokument-ID: 628404
2.1.5 Steuerliche Auswirkungen bei der Übertragung von Geschäftsanteilen unter Lebenden aus Sicht des Erwerbers
Begriff „Beteiligung“
Gem § 189a Z 2 UGB sind Beteiligungen Anteile an einem anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen zu dienen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht.