7.3.3 Prüfung und Eintragung durch Firmenbuchgericht
Formelle Prüfung
Das Gericht hat zu prüfen, ob die Spaltung ordnungsgemäß durchgeführt wurde, insbesondere ob die anwendbaren Gründungsvorschriften eingehalten wurden und gegebenenfalls ob die erforderlichen Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Gesellschaft ordnungsgemäß geführt und abgeschlossen wurden. Die der Spaltung vorangehenden Rechtshandlungen und Formalitäten gelten als ordnungsgemäß durchgeführt, wenn eine gültige Vorabbescheinigung der zuständigen Stelle des Wegzugsmitgliedsstaats vorliegt.