Neu
Dokument-ID: 1267684
7.3.4 Die KSW als Kontrollorgan
In Österreich erfolgt die Aufsicht über Steuerberater:innen und Wirtschaftstreuhänder:innen durch die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen. Diese ist auch für die Kontrolle der Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften zuständig.