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Andrea Futterknecht - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Allgemeines zum Geschäftsanteil

Der Geschäftsanteil des Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der Inbegriff der Rechte und Pflichten oder die Gesamtheit der Rechte, die dem GmbH-Gesellschafter zukommen (RIS-Justiz RS0004168). Der Geschäftsanteil bezeichnet die Summe der gesellschaftlichen Rechte (Mitgliedschafts- und Vermögensrechte), die mit der Stammeinlage verbunden sind.

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