4.9 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
Anwendungsbereich
Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) trat mit 01.01.2017 in Kraft. Mit dem LSD-BG kam es zur eigenständigen Kodifikation sowie Harmonisierung der davor im AVRAG und AÜG bestehenden Lohn- und Sozialdumpingbestimmungen. Das LSD-BG gilt für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen, die Beschäftigung von Arbeitskräften iSd § 3 Abs 4 AÜG und Beschäftigungsverhältnisse, auf die das HeimAG anzuwenden ist und grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer (Schitter, ecolex 2016, 656).