2.2 Giftinformations-Verordnung 1999
Die Giftinformations-Verordnung 1999 wurde im April 1999 erlassen und trat mit 1. Mai 1999 in Kraft. Rechtsgrundlage sind § 37 Abs 2 sowie die §§ 38 und 39 des ChemG 1996, die auch nach der Novelle des ChemG 1996 mit BGBl I Nr 7/2012 im Wesentlichen noch unverändert weiter gegolten haben und auch aktuell noch so existieren. Die Giftinformations-Verordnung 1999 hat damit noch immer eine tragfähige gesetzliche Grundlage, obwohl sie – in ihrer ursprünglichen Form – zu einer Zeit erlassen worden ist, zu der das ChemG 1996 noch eine deutlich andere inhaltliche Ausrichtung hatte und obwohl gerade der giftrechtliche Teil des ChemG 1996 zwischenzeitlich mehrfach abgeändert worden ist. In der Giftinformations-Verordnung 1999 ist dazu auch – im Jahre 2005 – einmal eine Anpassung erfolgt.