Kennzeichnungsetikett
Schild bzw Aufkleber, der die Kennzeichnungsangaben gemäß der EU-CLP-VO enthält; muss fest auf einer oder mehreren Flächen der Verpackung angebracht sein, die den Stoff oder das Gemisch unmittelbar enthält (und auf den weiteren Verpackungen), und muss waagerecht lesbar sein, wenn die Verpackung in üblicher Weise abgestellt wird; wenn die Kennzeichnungsangaben direkt auf der Verpackung angebracht sind (zB aufgedruckt), gelten die Vorschriften für Kennzeichnungsetiketten für diese Kennzeichnungsfläche
(EU-CLP-VO, Art 31)