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Dokument-ID: 666728
8.1 Allgemeine Informationen
Gemäß § 222 Unternehmensgesetzbuch sind die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft verpflichtet, in den ersten 5 Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr folgende Unterlagen aufzustellen: