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Neu Dokument-ID: 666714

Gerda Schönsgibl - Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Inhalt und Fristen

Die Rechnungslegungspflicht gem § 189 UGB betrifft alle Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürlich Person ist (das ist die Kommanditgesellschaft, wenn der einzige Vollgesellschafter eine GmbH ist, GmbH & Co KG).

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