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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Kapitalherabsetzung – Überblick

Unter einer Herabsetzung des Stammkapitals ist jede Verminderung der im Gesellschaftsvertrag bzw der Errichtungserklärung bestimmten Höhe des Stammkapitals (siehe § 54 Abs 2 GmbHG) zu verstehen.

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