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Dokument-ID: 1140543
4.1 Stufenweises Inkrafttreten
Das Inkrafttreten der CLP-Verordnung erfolgt in mehreren Etappen. Diese sind hier überblicksmäßig wiedergegeben.
Stichtag 1. Dezember 2010
- Gefährliche Stoffe, die ab 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht worden sind, waren gemäß Art 40 CLP-CLP Verordnung binnen eines Monats ab Inverkehrbringen an die Agentur zu melden, das heißt die Einstufung war bekannt zu geben. Dies galt auch für Stoffe in Gemischen. Stoffe, die vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden, konnten auch vor dem 1. Dezember 2010 gemeldet werden.
- Stoffe konnten ab dem 1. Dezember 2010 nur mehr nach den Regeln der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Für bereits davor in Verkehr gebrachte Stoffe war eine 2-jährige Abverkaufsfrist vorgesehen.