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Dokument-ID: 757753
2.8.1 Notariatsaktspflicht
Der Abtretungsvertrag, durch den GmbH-Anteile übertragen werden, ist notariatsaktspflichtig. Der gleichen Form bedarf auch die Vereinbarung über die Verpflichtung eines Gesellschafters zur zukünftigen Abtretung eines Geschäftsanteiles (§ 76 Abs 2 GmbHG).