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Dokument-ID: 1044688
3.1 Allgemeines zur Verpfändung, Publizitätserfordernis
Geschäftsanteile sind pfändbar, und zwar auch noch im Konkurs der Gesellschaft (ecolex 1997, 941). Dasselbe gilt für eine Option auf unentgeltliche Übertragung eines Anteils (siehe Koppensteiner/Rüffler, GmbH-Gesetz³, Rz 31 zu § 76 unter Hinweis auf JBl 1988, 530 sowie § 340 EO).