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Neu Dokument-ID: 774665

Judikatur | Entscheidung

8.15 3 R 34/13v; OLG Innsbruck; 11. April 2013

GZ: 3 R 34/13v | Gericht: OLG vom 11.04.2013

Kopf

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat als Berufungsgericht durch den Senatspräsidenten des Oberlandesgerichtes Dr. Purtscheller als Vorsitzenden sowie die Richter des Oberlandesgerichtes Dr. Kohlegger und Dr. Engers als weitere Mitglieder des Senates in der Rechtssache der klagenden Partei *****, vertreten durch Brandtner & Doshi Rechtsanwälte OG in Feldkirch, gegen die beklagte Partei *****, vertreten durch Dr. Bertram Grass, Mag. Christoph Dorner, Rechtsanwälte in Bregenz, wegen EUR 200.000,– s.A., über die Berufung der beklagten Partei gegen das Zwischenurteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 18.01.2013, 5 Cg 11/12s-29, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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