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Dokument-ID: 1129049
17.6 Abschleppen und Verwahren eines Pkw nach § 89a Abs 2 und 7 StVO
OGH: Dies gilt insbesondere auch für die Verwahrung des entfernten Fahrzeuges. Eine Herausgabeklage gegen die Privatperson, die von der Behörde zur Entfernung und Verwahrung als Organ in Pflicht genommen wurde, scheitert an der Unzulässigkeit des Rechtswegs.