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Dokument-ID: 1177049
18.22 Schutzzweck der Reihungsbestimmungen für die Vergabe eines Kassenvertrags
OGH: Der Schadenszeitraum endet spätestens in dem Zeitpunkt, in dem der übergangene Bewerber eine andere zumutbare Kassenplanstelle erhalten hätte, wenn er nicht aus eigenem Entschluss auf eine neuerliche Bewerbung verzichtet hätte.