4.14 Vorabentscheidungsverfahren Jahr 2011
OLG Wien 26.01.2011, 1 R 240/10
Auslegung von Art 5 Abs 1 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz: „Genügt es dem Erfordernis von Art 5 Abs 1 der Fernabsatz-Richtlinie, wonach ein Verbraucher die Bestätigung der dort genannten Informationen auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger erhalten muss, soweit ihm diese Informationen nicht bereits bei Vertragsabschluss auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger erteilt wurden, wenn dem Verbraucher diese Informationen durch einen Hyperlink auf die Website des Unternehmers zur Verfügung gestellt werden, der sich in einem Text befindet, den der Verbraucher durch Setzung eines Häkchens als gelesen markieren muss, um ein Vertragsverhältnis eingehen zu können?“