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Dokument-ID: 610687
7.20 Sicherheitsbehörden – Verpflichtung zum Lebensschutz
Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegenden Rechtsfrage geht es wesentlich darum, ob und (gegebenenfalls) inwieweit der Staat verpflichtet ist, eine Person durch präventive Maßnahmen zu schützen, wenn eine gegen sie gerichtete Bedrohungssituation behauptet wird (vgl zu den Schutzpflichten für das Recht auf Leben grundsätzlich Grabenwarter/Pabel, Europäische Menschenrechtskonvention5, 2012, 154 ff).