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Dokument-ID: 750986
9.8 Freiheitsbeschränkung iSd HeimAufG
OGH: Eine Freiheitsbeschränkung im Sinne des § 3 Abs 1 HeimAufG liegt vor, wenn eine Ortsveränderung einer betreuten oder gepflegten Person (im Folgenden Bewohner) gegen oder ohne ihren Willen mit physischen Mitteln, insbesondere durch mechanische, elektronische oder medikamentöse Maßnahmen, oder durch deren Androhung unterbunden wird.