3.2.32 Transportes Urbanos y Servicios Generales SAL – Entscheidung des EuGH vom 26.1.2010, Rs C-118/08
Transportes Urbanos y Servicios Generales SAL - Entscheidung des EuGh vom 26.1.2
(23) Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass zwar nicht Sache des Gerichtshofs ist, im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens die Vereinbarkeit nationalen Rechts mit dem Unionsrecht zu beurteilen, der Gerichtshof aber wiederholt entschieden hat, dass er befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über die Frage der Vereinbarkeit zu befinden …