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Dokument-ID: 895601
11.11 Anordnung der Obduktion durch Totenbeschauer hoheitliche Tätigkeit?
OGH: Bei der Ehegattin des Klägers, die seit Oktober 2012 an der Creutzfeld-Jakob-Erkrankung litt und am 16.05.2014 zuhause verstarb, wurde durch den Beklagten (Arzt, der eine Praxis für Allgemeinmedizin betreibt) eine Totenbeschau durchgeführt und eine Obduktion des Leichnams angeordnet bzw veranlasst.