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Dokument-ID: 1191714
1.12 Amtshaftung bei Schädigungen durch gesetzliche Erwachsenenvertreter?
OGH: Im Schadenersatzprozess gegen den Erwachsenenvertreter trifft den geschädigten Betroffenen die Beweislast für den Schaden, die Rechtswidrigkeit des Verhaltens sowie den Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem Schaden.