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Dokument-ID: 824309
10.26 Verletzung der Rettungspflicht durch nicht beantragte Vorlage des Berichts einer verdeckten Ermittlung?
OGH: § 2 Abs 2 AHG normiert, dass ein Ersatzanspruch nicht besteht, wenn der Geschädigte den Schaden durch Rechtsmittel oder durch Beschwerde an ein VwG und Revision beim VwGH (vormals Rechtsmittel, Beschwerde an den VwGH) hätte abwenden können (Rettungspflicht). Der Begriff des Rechtsmittels ist extensiv auszulegen. Er umfasst alle prozessualen Anfechtungsmittel im weiteren Sinn, die Abhilfe gegen fehlerhafte gerichtliche oder sonstige behördliche Entscheidungen schaffen.