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Dokument-ID: 504038
4.5 Keine Unzulässigkeit des Rechtswegs bei beliehenen juristischen Personen
(Un-)Zulässigkeit des Rechtswegs:
Die Beklagte wurde bei der Einrichtung des Seuchenteppichs als in Pflicht genommenes Unternehmen zur Besorgung hoheitlicher Aufgaben tätig.