1.11 Sturz aus Stockbett während Schulschiwoche – kommt dem Betreiber der Jugendherberge Organstellung zu?
OGH: Aus den Vorschriften des Schulunterrichtsgesetzes und der Schulveranstaltungsverordnung 1995 ergibt sich, dass der Schule, deren Lehrer aufgrund des Gesetzes zum Abschluss der für die Durchführung von Schulveranstaltungen erforderlichen privatrechtlichen Verträge namens der Schüler ermächtigt ist, die Auswahl einer geeigneten Unterkunft obliegt. Sie (und damit der Bund) schuldet aber nicht die Beherbergung der Schüler, sondern nur deren Ausbildung und Beaufsichtigung bei der Schulveranstaltung.