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Dokument-ID: 1129050
17.7 Amtshaftung für gesetzwidrige COVID-19-Maßnahmen?
OGH: Das Argument, dass Verordnungen in der Regel nicht unter besonderem Zeitdruck erarbeitet werden müssen, galt gerade in der ersten Phase der Pandemie bei den zu beurteilenden Verordnungen nicht.