Neu
Dokument-ID: 751001
9.19 Müllinsel – Passivlegitimation bei nachbarrechtlichen Unterlassungsansprüchen
§ 364 Abs 2 ABGB sieht vor, dass der Eigentümer eines Grundstücks dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche insoweit untersagen kann, als sie das ortsübliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen.