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Neu Dokument-ID: 1284938

Karl Vrba † - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.12.2 Zehnjährige Verjährungsfrist

Beginn mit dem tatsächlichen Schadenseintritt

Die zehnjährige Frist beginnt nicht schon mit dem schädigenden Organverhalten, sondern mit der Entstehung des Schadens . Maßgeblich ist daher der Zeitpunkt, in dem der Schaden tatsächlich wirksam wird und im Vermögen des Geschädigten ein Nachteil eintritt.

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