© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1083773

FORUM Media (azo) | Judikatur | Leitsatz

14.10 Richtlinienwidrige Behördenauskunft (Daueraufenthaltsrichtlinie)

OGH: Der Vorrang des Unionsrechts erfordert, eine ihm widersprechende nationale Norm nicht anzuwenden. Wendet ein Organ unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht dennoch nicht an, kann dies Amtshaftungsgründe begründen (OGH vom 20.04.2010, 1 Ob 14/10f). Hingegen sind EU-Richtlinien nicht unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht. Daher kann eine dem nationalen Recht entsprechende Behördenauskunft auch bei Richtlinienwidrigkeit nicht zur Amtshaftung führen (verfahrensgegenständlich war die Nichtberücksichtigung der sog „Daueraufenthaltsrichtlinie").

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Amtshaftung – Staatshaftung in unserem Shop! Zum Shop