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Dokument-ID: 008592
3.2.24 Collino
Entscheidung des EuGH vom 14.9.2000, Rs C-343/98 – Renato Collino ua/Telecom Italia SpA
Rz 22
Kann sich der Einzelne gegenüber dem Staat auf eine Richtlinie berufen, so kann er dies im Übrigen unabhängig davon tun, in welcher Eigenschaft – als AG oder als Hoheitsträger – der Staat handelt. In dem einen wie in dem anderen Fall muss nämlich verhindert werden, dass der Staat aus der Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts Nutzen ziehen kann …